Jugendschutz


Prävention sexualisierter Gewalt im Sport
Kinder und Jugendliche sollen ohne Gewalt und Diskriminierung aufwachsen. Dazu sollen sie im Sport Unterstützung und Schutz durch die Verantwortlichen erfahren. 

Die körperliche und emotionale Nähe, die im Sport entstehen kann und in keinem anderen Zusammenhang ähnlichen Stellenwert findet, birgt aber auch Gefahren sexualisierter Übergriffe. Eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns Verantwortlicher muss daher dazu beitragen, Betroffene zum Reden zu ermutigen, potentielle Täter/-innen abzuschrecken und ein Klima zu schaffen, das Kinder, Jugendliche und Erwachsene – mit und ohne Behinderung – im Sport vor sexualisierter Gewalt schützt.

Bei Fragen zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport können die Ansprechpartner/innen der Landessportjugenden/-bünde und -verbände oder die Deutsche Ruderjugend weiterhelfen.  Bei Beratungsstellen und Online-Hilfen können externe Expert/innen für "sexualisierte Gewalt" kontaktiert werden.

Der »Safe Sport«-Forschungsverbund hat über zwei Jahre innerhalb des Projektes »Safe Sport« die Häufigkeiten, Formen, Präventions- und Interventionsmaßnahmen bei sexualisierter Gewalt im Sport analysiert und diese Ergebnisse veröffentlicht. Anfang 2020 wurden die vorliegenden Dokumente zum Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ um das Thema PsG im Umgang mit digitalen Medien erweitert und aktualisiert. Der Verbund stellt mit den »Safe Sport«-Handlungsempfehlungen eine wertvolle Arbeitshilfe zur zielgruppenspezifischen Organisationsentwicklung im Themenfeld Prävention von sexualisierter Gewalt zur Verfügung:

...für Landessportbünde

...für Spitzenverbände

...für Sportvereine

Auch die Deutsche Sportjugend stellt einen kommentierten Handlungsleitfaden für Sportvereine zur Verfügung.

Ansprechpartner/innen des Deutschen Ruderverbands sind: Marc Hildebrandt, Vorsitzender der DRJ (ehrenamtlich) und Vera Hemb, Jugendsekretariat (hauptamtlich).


Der Bayerische - Landessportverband stellt zum Thema "Prävention sexualisierter Gewalt im Sport" folgende Dokumente zur Verfügung:(Gesamtübersicht aller aktuellenUnterlagen > siehe bsj - homepage

pdf Schutzvereinbarungen PSG.pdf | pdf Emfehlung Umgang Vereinbarung.pdf I  pdf Handlungsempfehlung erw.Führungszeugnis.pdf | pdf Selbstverpflichtungserklärung zur PSG.pdf | pdf Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses.pdf | pdf Abfrage und Archivierung von Führungszeugnissen.pdf


Das Bundeskinderschutzgesetz
Am 1. Januar 2012 ist das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz steht für umfassende Verbesserungen im Kinderschutz in Deutschland. Es bringt Prävention und Intervention im Kinderschutz gleichermaßen voran und stärkt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren – angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht.
Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses kann ein sinnvoller Teil eines Gesamtkonzeptes zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Sportverein sein. Es stellt allein keine Garantie für die Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzes dar und sollte daher von weiteren Maßnahmen begleitet werden.

Handlungsleitfaden zum Ehrenkodex
Der Deutsche Ruderverband hat den vorliegenden Ehrenkodex in Zusammenarbeit mit der Deutschen Ruderjugend entworfen, um ein Instrument vorzulegen, das verschiedene Bereiche abdeckt, jedoch insbesondere den Kinder- und Jugendschutz stärken soll. Der Ehrenkodex soll den Akteurinnen und Akteuren im Deutschen Ruderverband wie auch in seinen Mitgliedsvereinen Handlungssicherheit verschaffen und diesen eine Möglichkeit geben, ihre Stärken im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes zu verdeutlichen. Zum anderen soll mit der Unterzeichnung der Ehrenkodizes ein deutliches Signal von Seiten des Deutschen Ruderverbandes und seiner Mitgliedsvereine und Mitgliedsverbände in Richtung potenzieller Täter erfolgen, wodurch das „Aufmerksamkeitssystem Ruderverein/Ruderverband“ verdeutlicht wird.
Die Beratung seitens des Deutschen Ruderverbandes erfolgt selbstverständlich vertraulich.

Trainerinnen und Trainern
Die Prävention sexualisierter Gewalt im Sport ist (nicht nur) in der Trainer-C-Ausbildung zu thematisieren. In der Ordnung zur Qualifizierung von Trainerinnen und Trainern, VI 2.1 heißt es dazu:
Eine Lizenz wird nur erteilt bzw. verlängert, wenn der/die Betreffende den Ehrenkodex unterschrieben hat und dieser dem DRV bzw. einem Landesruderverband vorliegt. 

https://www.rudern.de/jugendschutz


Berichte zum Thema:

Sexueller Missbrauch im Sport - Das große Tabu 13.07.2019 Sportschau ∙ Das Erste

Partner

Termine

Mittwoch, 11. Dezember 2024
Freitag, 27. Dezember 2024
Samstag, 25. Januar 2025
Samstag, 15. März 2025

zum Terminkalender »

Partner