Informationen zur Bootsmiete von BRV Verbandsbooten


Der Bayerische Ruderverband kann verbandseigene Boote und Riemen/Skulls auf der Grundlage eines Mietvertrages einem BRV Verein, dem Deutschen Ruderverband (DRV) oder einem der dem DRV angehörigen Landesruderverbände überlassen. Grundsätzlich stehen die Boote des BRV  für Lehrgänge und BRV-Veranstaltungen zur Verfügung. In Ausnahmefällen können die Boote auf Antrag und auf der Grundlage eines Mietvertrages für eine befristete Zeit gegen Gebühr zur bootsmäßigen Förderung aussichtsreicher Mannschaften oder für sonstige besondere Zwecke zur Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke überlassen werden. Die leistungsgerechte Nutzung der Boote wird vorausgesetzt. 
Bei Interesse an einer Bootsmiete, sollte eine Vorabanfrage über Mietzeitraum nach Möglichkeiten rechtzeitig, in der Regel- drei Wochen vor dem geplanten Ausleihe, erfolgen. Hierzu bitte direkten Kontakt mit unserer Landestrainer Inga Rose oder der Geschäftsstellenleiterin Heidrun Lehmacher aufnehmen.  

Folgende Unterlagen sind hierfür von Bedeutung:

  • Bootsmietvertrag mit den Bedingungen für die Miete von verbandseigener Boote

  • Übergabeprotokoll Boote Material

  • Merkblatt 

pdf 2024_BRV_Bootsmietvertrag_Formular_Stand 01-04-2024.pdf

pdf 2024 BRV Übergabeprotokoll Boote-Hänger-Material_Formular_Stand 01-04-2024.pdf

pdf 2022-03-29_ Merkbl_ Versicherungs_Haftungsverhältn_BRV_Boote.pdf

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