Kaderliste des Bayerischen Ruderverbandes (BRV)
Der Landeskader (LK) bildet, gemäß der Kaderdefinition des DOSB die erste offizielle Stufe im deutschen Kadersystem. Sie werden vom jeweiligen Landesruderverband benannt. Maßgeblich ist die Zugehörigkeit des Vereins der Sportler/-innen zum entsprechenden Landesruderverband, in diesem Fall zum Bayerischen Ruderverband.
Die Kriterien für die Aufnahme in einen Landeskader sind bundesübergreifend gültig und stellen den Rahmen für spezifischen Festlegungen der Landesruderverbände dar. Auf der Grundlage der bundeseinheitlichen Landeskaderkriterien des DRV wurden die Kaderrichtlinie des Bayerischen Ruderverbandes in 2023 angepasst.
Bundeskader: Vom Deutschen Ruderverband werden die Kader NK1, NK2, PK, EK und OK gebildet. Die Berufung in diese Kader erfolgt auf der Grundlage der veröffentlichten Kaderkriterien. Bei entsprechender Qualifizierung erfolgt die Einstufung in den jeweiligen Bundeskader.
Landeskader: Dem Landeskader gehören Sportlerinnen und Sportler im Alter von 14 - 20 Jahre an. Mit der Aufnahme in den Landeskader sollen junge perspektivreiche Sportler/-innen bestmöglich nach den regionalen Möglichkeiten gefördert werden. Diese Förderung soll die Sportler/-innen bei der individuellen Weiterentwicklung und Vorbereitung auf die Erbringung rudersportlicher Spitzenleistungen - hin zum Leistungsniveau der Weltspitze- unterstützen.
Die Kaderangehörigen haben das Recht auf Förderung durch den BRV. Daraus resultiert jedoch die Pflicht zur Teilnahme an Veranstaltungen des BRV. Die Einstufung der Sportler erfolgt jeweil zum Stichtag 01.04. des laufenden Jahres.
BRV_Kaderliste_01-04-2024_final.pdf
Anpassung der Kaderstrukturen/ Kaderdefinitionen im Olympischen Sommer- und Wintersport zum 01.01.2018
Im Konzept zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung (verabschiedet in der DOSB-Mitgliederversammlung vom 03.12.2016 in Magdeburg) wird ein gezielter Leistungsaufbau vom Nachwuchskader über den Perspektivkader zum Olympiakader angestrebt. Infolge dieser Differenzierung der Kader, mit dem Ziel der Konzentration der Förderung auf die in jeder Entwicklungsetappe leistungsstärksten und potenzialreichsten Athleten, wird die bisherige Zuordnung der Athleten in A-Kader, B-Kader, C-Kader, DC-Kader, S-Kader mit dem 01.01.2018 abgelöst. Alle Kaderathleten der jeweiligen Spitzenverbände werden einer einheitlichen Kaderstruktur zugeordnet.
DOSB Anpassung Kaderstrukturen Definitionen Status 01.01.2018 .pdf