Sportärztliche Untersuchung für Landeskader (LK) und Bundesnachwuchskader (NK2)
Die Beurteilung der sportlichen Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit mit Prüfung der Sporttauglichkeit ist zur Prävention von Erkrankungen und Sportverletzungen sowie zur Ermittlung eventueller physischer Leistungseinschränkungen dringend angebracht.
Gemäß der Bund-Ländervereinbarung haben die Länder für die Gesundheitsuntersuchungen der NK2- Athleten*innen zu sorgen. Für die bayerischen Landeskader gibt es keinen Sachzwang zur Förderung.
Jedoch ist es dem Bayerischen Ruderverband wichtig, das Bewusstsein für eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung /sportärztliche Untersuchung bei den Vereinen/ den Erziehungsverantwortlichen und den Athleten und Athletinnen zu schärfen.