Förderrichtlinie des Bayerischen Ruderverbandes
Der BRV setzt, unter Berücksichtigung der Leitlinien des Deutschen Ruderverbandes, eine differenzierte Förderung auf Landesebene für den Nachwuchsleistungssport fort. Neben der Förderung der Landeskader werden weitere Ruder*innen unter Einhaltung bestimmter Kriterien gefördert. Diese Förderung wird im Folgenden als Talentförderung bezeichnet.
In der beigefügten Unterlage sind alle Informationen zur Förderung ,den Kriterien zur Einstufungen und zur Aunahme in die Förderstufen. Die Förderrichtlinie des Bayerischen Ruderverbandes ist 01.01.2024 gültig.