Förderung des Nachwuchsleistungssports

BRV Förderung

Förderrichtlinie des Bayerischen Ruderverbandes 


Der BRV setzt, unter Berücksichtigung der Leitlinien des Deutschen Ruderverbandes, eine differenzierte Förderung auf Landesebene für den Nachwuchsleistungssport fort. Neben der Förderung der Landeskader werden weitere Ruder*innen unter Einhaltung bestimmter Kriterien gefördert. Diese Förderung wird im Folgenden als Talentförderung bezeichnet.

In der beigefügten Unterlage sind alle Informationen zur Förderung ,den Kriterien zur Einstufungen und zur  Aunahme in die  Förderstufen. Die Förderrichtlinie des Bayerischen Ruderverbandes ist 01.01.2024 gültig. 

02.02.2024 12:51

Förderung der Gesundheitsuntersuchung

BRV Förderung

 Sportärztliche Untersuchung für Landeskader (LK) und Bundesnachwuchskader (NK2)


Die Beurteilung der sportlichen Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit mit Prüfung der Sporttauglichkeit ist zur Prävention von Erkrankungen und Sportverletzungen sowie zur Ermittlung eventueller physischer Leistungseinschränkungen dringend angebracht.

Gemäß der Bund-Ländervereinbarung haben die Länder für die Gesundheitsuntersuchungen der NK2- Athleten*innen zu sorgen. Für die Landeskader ergibt sich dieser Sachzwang nicht. Jedoch ist es dem Bayerischen Ruderverband wichtig, das Bewusstsein für eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung /sportärztliche Untersuchung zu schärfen.

31.12.2020 17:55

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