Ausnahmen für Profis und Kaderathleten - Jeder Verein muss selbst vor Ort schauen, was auf ihn zutrifft - Vorschriften
einhalten
Es war wieder eine Hauruck-Aktion, mit der im Freistaat ab dem 09. Dezember die Infektionsschutzmaßnahmeverordnung weiter verschärft wurde. Das trifft uns auch im Sport. Es bleiben: "Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich allein, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie mit den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird; die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht." Und: "Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist untersagt." Kadersportler dürfen Indoor und draußen weiter trainieren. - Das lässt viele Fragen unbeantwortet.