In den Vereinen ist die Rückkehr in den Rudersport zu organisieren
Die Bayerische Staatsregierung hat am 26.05.2020 weitere Lockerungen im Sport ab dem 8. Juni beschlossen. Die Regelungen wurden in Zusammenarbeit zwischen dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und Vertretern des Bayerischen Landes-Sportverbands und seinen Sportfachverbänden erarbeitet. Darüber hinaus hat Sportminister Joachim Herrmann einen Stufenplan für weitere Lockerungen angekündigt.
Für uns Ruderer bedeutet das: Es ist jetzt auch im Sportbetrieb das Fahren im Doppelzweier/ Zweier ohne wieder möglich. In einer Mitteilung des Bayerischen Innenministeriums an das Präsidium des BRV vom 08. Juni 2020 heißt es:
„Die Ausübung des Rudersports in Mannschaftsbooten ist aufgrund des bautechnisch festgelegten Abstandes von 1,3 bis 1,4 Metern zwischen den Sportlerinnen und Sportlern leider nicht möglich. Das Rudern in Zweier-Booten mit festem Ruderpartner (Zweier ohne Steuermann) kann, da das Infektionsrisiko – auch aufgrund der Ausübung des Sports an der frischen Luft – überschaubar ist, aber ermöglicht werden.“
"Ausdrücklich nicht enthalten ist damit die Freigabe von Vierern bzw. Achtern", berichtet der BLSV Präsident Jörg Ammon aus einem Gespräch mit dem bayerischen Innenminister.
In den vergangenen Wochen haben das Präsidium und Referenten des BRV intensiv mit den Zuständigen in den Ministerien und einflussreichen Personen gesprochen und verhandelt. Dabei kristallisierte sich heraus, dass wir mit der Maximalforderung im Moment noch keine Chancen haben, dass alle Bootsgattungen wieder freigegeben werden. Wir bleiben aber auf Kurs und schauen, dass wir mit weiteren Lockerungen im Rudersport weiter Erfolg haben werden. Das hängt auch von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie und von der Disziplin in den Vereinen ab.
Eine wesentliche Neuerung ist auch: Die Größe der Gruppen wurde von fünf auf 20 erhöht (inclusive Betreuer und Trainer). Trainieren auf einem Areal mehrere Gruppen, so müssen die für einen Außenstehenden klar zu unterscheiden sein.
Es bleibt aber dabei. Es gilt eine Maskenpflicht beim Herausnehmen und Zurückstellen des Sportgeräts, in geschlossenen Räumen, beim Durchqueren von Eingangsbereichen und in WC-Anlagen. Die Abstands- und Hygieneregeln des Ministeriums müssen weiterhin konsequent eingehalten werden. Für den Vereinssport und den Trainingsbetrieb ist diese Entwicklung ein Lichtblick am Ende des Tunnels.
Außerdem gilt seit dem 08. Juni: Der kontaktfreie Outdoor-Trainingsbetrieb in Gruppen von bis zu 20 Personen, kontaktfreie Indoor- Sportarten, das Training von Rehabilitationssportgruppen sowie der Trainingsbetrieb für National- bis einschließlich Landeskaderathleten der nichtolympischen Sportarten sind wieder zulässig. Für kontaktlose Sportarten im Freien - wie beispielsweise Rudern, Leichtathletik, Tennis oder Golf - ist auch der Wettkampfbetrieb wieder erlaubt. Unter klaren Auflagen von Hygiene-Konzepten dürfen auch Fitness-Studios und Tanzschulen sowie Freibäder und Außenanlagen von Schwimmbädern wieder öffnen.
Wir bitten alle dringend, die Bestimmungen einzuhalten – weitere Schritte werden folgen
Wir appellieren an alle Vereine und an unsere Sportlerinnen und Sportler, bei diesen Lockerungen im Sinne des Gesundheitsschutzes ein Höchstmaß an Eigenverantwortung an den Tag zu legen. Wir stehen alle auf unseren Gewässern unter Beobachtung.
Alle Vereine sind aufgefordert, für sich entsprechende Regelungen zu erstellen. Anleitungen geben die Veröffentlichungen des BLSV, des DRV und des Bayerischen Staatsministeriums.
Der BRV empfiehlt: (nach Rückmeldung des Ministeriums wurden die Empfehlungen angepasst)
Allgemein:
- Rudern im Einer
- Rudern im Doppelzweier/Zweier ohne, mit festen Partnern*innen
- Duschen und Umkleiden geschlossen halten
- Toiletten dürfen benutzt werden, wenn sie nicht zur Umkleide gehören
- Motorboot-Begleitung erlaubt
- Beachte::die Regelungen für den Indoor- Sportbetrieb
- Gruppengröße max. 20 Personen, Trainer inklusive
Speziell : (für Kadersportler lt. Kaderliste des BRV):
- Trainingsmannschaften können Großboot fahren. Wichtig: Die Mannschaften müssen immer gleich sein und dürfen nicht gemischt werden.
- Grundsätzlich ist die Benutzung der Sporträume gestattet: Dies unter Einhaltung des Vorgaben der bayerischen Staatsregierung.
Die Anweisungen der Bayerischen Staatsregierung und die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie in allen Details unter diesem Link:
Die Situation für die bayerischen Rudervereine
Das Präsidium des Deutschen Ruderverbandes hat alle DRV- und DRJ-Veranstaltungen bis zum 15. August 2020 ausgesetzt. Ausnahmen soll es keine geben (DRV Home Page). Neuer Sachstand: .
Immer mehr nationale/internationale Regatten und Veranstaltungen werden abgesagt. Aufgrund der Vielzahl an Absagen - bei denen unser Blick auch auf den Regatten und Maßnahmen in Bayern liegt - ist die aktuelle Sachlage in der Terminliste des BRV und im Eventkalender des DRV abgebildet.
Neuer Sachstand Regatten im bayerischen Verbandsgebiet:
- Der BRV plant die Bayerischen Meisterschaften als eine 1000 m- Regatta im Herbst nachzuholen. Eine Entscheidung zum Standort bzw. zum Termin ist noch offen.
Für Informationen über den Umgang mit der Corona-Epidemie bzw. Auswirkungen auf die Ruderlandschaft empfehlen wir auch folgende Seiten:
Lasst uns die Zeit nutzen, kühlen Kopf zu bewahren, angemessen und umsichtig zu reagieren um diese gesamtgesellschaftliche Herausforderung zu bestehen.
Text: Bayerischer Ruderverband I Präsidium
Ausblick in Stufen aus BRV webinar vom 29.05.2020
veröffentlicht am Montag, 8. Juni 2020 um 22:30; erstellt von Walter, Gerhard
letzte Änderung: 08.11.20 15:59