In den Vereinen die Rückkehr in den Rudersport organisieren
Die Sportvereine können seit dem 11. Mai unter Auflagen des Freistaates wieder aktiv werden: Erlaubt ist es in einem ersten Schritt der "kontaktlose Einzelsport im Freien"- mit Abstand. Die Bayerische Staatsregierung setzt dabei den Kurs der "Umsicht und Vorsicht" fort. Die neuen Regelungen gelten voresrst bis zum 17 Mai. Zusammen mit den Sportfachverbänden arbeitet die Staatsregierungan Möglichkeiten für eine weitere Lockerung des Sports.
Für den Vereinssport und den Trainingsbetrieb ist das ein Lichtblick am Ende des Tunnels. Damit sind jedoch auch Regelungen verbunden die es einzuhalten gilt. Bei einer Videokonferenz am 09. Mai haben sich das Präsidium des BRV und Vereinsvorsitzende auf eine gemeinsame Auslegungen verständigt.
Wir bitten alle dringend, die Bestimmungen einzuhalten – ein erster Sicht ist getan
Wir appellieren an alle Vereine und an unsere Sportlerinnen und Sportler, bei diese Lockerungen im Sinne des Gesundheitsschutzes ein Höchstmaß an Eigenverantwortung an den Tag zu legen. Wir stehen alle auf unseren Gewässern unter Beobachtung.
Alle Vereien sind aufgefordert, für sich enstsprechende Regelungen zu erstellen. Anleitungen geben die Veröffentlichungen des BLSV und des DRV..
Der BRV empfiehlt:
Allgemein:
- Rudern im Einer
- Rudern im Zweier/Zweier ohne, wenn beide in gemeinsamer Hausgemeinschaft leben
- Duschen und Umkleiden geschlossen halten
- Toiletten dürfen benutzt werden, wenn sie nicht zur Umkleide gehören
- Motorboot-Begleitung erlaubt (Sicherheitsgedanke), aber die allgemeinen Vorschriften müssen beachtet werden. Ggf. von Behörde vor Ort nochmals absichern lassen.
Für Kadersportler lt. Kaderliste des BRV:
- Bei einer Trainingsmannschaft (max. 5 Personen inkl. Trainer) sind auch Mannschaftsboote erlaubt. Wichtig: Die Mannschaften müssen immer gleich sein und dürfen nicht gemischt werden.
- Grundsätzlich ist die Benutzung der Sporträume gestattet: Was der BRV im Sinne der Gleichheit im Verein NICHT empfiehlt.
Die Anweisungen der Bayerischen Staatsregierung und die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie in allen Details unter diesem Link:
Die Situation für die bayerischen Rudervereine
Das Präsidium des Deutschen Ruderverbandes hat alle DRV- und DRJ-Veranstaltungen bis zum 15. August 2020 ausgesetzt. Ausnahmen soll es keine geben (DRV Home Page). Neuer Sachstand: .
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Nationale Vergleichsregatta der Altersklassen U17/ U19/ U23 im Herbst
Geplant ist -sofern die Regelungen es dann zulassen – einen Vergleichswettkampf U23, der Regionalgruppen U19 und Auswahlmannschaften der Bundesländer U17 durchzuführen. Eine mögliche Absage der Regatta ist sechs bis acht Wochen vor dem geplanten Termin zu prüfen.
Immer mehr nationale/internationale Regatten und Veranstaltungen werden abgesagt. Aufgrund der Vielzahl an Absagen - bei denen unser Blick auch auf den Regatten und Maßnahmen in Bayern liegt - ist die aktuelle Sachlage in der Terminliste des BRV und im Eventkalender des DRV abgebildet.
Neuer Sachstand Regatten im bayerischen Verbandsgebiet:
- Der BRV plant die Bayerischen Meisterscbafteneine im Herbst nachzuholen. Eine Entscheidung zum Standort bzw zum Termin ist noch offen..
Für Informationen über den Umgang mit der Corona-Epidemie bzw. Auswirkungen auf die Ruderlandschaft empfehlen wir auch folgende Seiten:
Lasst uns die Zeit nutzen, kühlen Kopf zu bewahren, angemessen und umsichtig zu reagieren um diese gesamtgesellschaftliche Herausforderung zu bestehen.
Text: Bayerischer Ruderverband I Präsidium
veröffentlicht am Freitag, 5. Juni 2020 um 13:12; erstellt von Walter, Gerhard
letzte Änderung: 08.11.20 16:00