Saison 2019: Qualifikationsmodus der Bayerischen Ruderjugend zum 51. Bundeswettberb JuM in München
Ausgangsprämissen:
► Prinzip der allgemein-athletischen Vielseitigkeit bleibt bestehen
► Verbesserte Leistungsabgabe über die Langstrecke
► Technisch ansprechend rudernde Mannschaften, insbesondere im Großboot
1) Grundlage für die Nominierung ist die Teilnahme in Erlangen (Athletik und Lauf), an den Regatten Regensburg und Bamberg. Die Nominierung erfolgt durch die Landesjugendleitung anhand einer entsprechenden Beurteilung der Leistungsfähigkeit.
Folgende Kriterien fließen in die Beurteilung mit ein und sind für eine Nominierung verpflichtend:
- Die Teilnahme in Erlangen (Athletik- und Laufwettbewerb).
- Zur ersten Regatta stellt sich der ältere Jahrgang der Kinderruderer über die 3000m am Samstag, ein Start in der Spezialbootsklasse ist noch nicht erforderlich.
- Auf der zweiten Regatta muss am Samstag über 3000 Meter und am Sonntag über 1000 Meter in der Spezialbootsklasse gestartet werden. Es muss in der Leistungsklasse I gestartet werden. Besonderer Wert wird auf die Ergebnisse der 3000 Meter Langstrecke gelegt. Die Leistung über die 1000 Meter Wettkampfstrecke fließt ebenfalls in die Beurteilung ein.
Folgenden Kriterien fließen in die Beurteilung positiv mit ein und sind für eine Nominierung optional:
- Die Teilnahme am Pfingstlehrgang (ehemals TaFö)
- Die Landesjugendleitung empfiehlt – zusätzlich zu den Nominierungsregatten - auf in Punkt 3 genannten Regatten in Spezialbootsklassen zu starten. Im Zweifelsfall können diese Ergebnisse bei der Nominierung berücksichtigt werden.
2) In begründeten Ausnahmefällen (Krankheit, erhebliches Leistungsgefälle oder anderes) kann von dieser Regelung abgewichen werden. Information an die Landesjugendleitung ist Pflicht.
3) Um die Wettkampfpraxis zu schulen, empfiehlt die Landesjugendleitung die Teilnahme an den Regatten in Mannheim, Heidelberg und der Bayerischen Meisterschaft in Schweinfurt.
4) Wenn aufgrund guter Klein-/Großbootleistungen die Möglichkeit besteht, eine andere Bootsklasse zu besetzen und in dieser Bootsklasse nur leistungsschwache Boote vorhanden sind, behält sich die Landesjugendleitung vor, die entsprechenden Boote anhand von weiteren Regattaergebnissen endgültig zu nominieren.
5) Bei zwei oder weniger Booten in einer Bootsklasse fahren nur dann beide zum BW, wenn sie über ein entsprechendes technisches Niveau und die notwendige Leistungsfähigkeit verfügen.
6) In Absprache kann auf freie Plätze in anderen Bootsklassen ausgewichen werden.
7) Mögliche offene Bootsklassen können noch nach der Bayerischen Meisterschaft in Schweinfurt von der Landesjugendleitung nachnominiert werden.
Kontakt: Jens Bredthauer,stellv. Landesjugendleiter Wettkampfsport
veröffentlicht am null um null; erstellt von Walter, Gerhard
letzte Änderung: 20.05.19 13:49