Erst nach Protesten der beiden Verbände BLSV und Teamsport Bayern hat die Staatsregierung die bundesweite Regelung aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz für das kontaktlose Kindertraining (unter 14 Jahr) ab dem 28. April übernommen. Im Außenbereich dürfen sie jetzt auch in Bayern in Fünfergruppen kontaktfrei trainieren. Wichtig: Trainer und Betreuer müssen ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis nachweisen können. "Ein kleiner Lichtblick und ein kleiner Schritt in die richtige Richtung", so dert BLSV. Einen weiteren Überblick über die aktuell geltenden Regelungen gibt es auf den tagesaktuellen Handlungsempfehlungen des BLSV unter www.blsv.de/coronavirus.
Impfpriorisierung für TrainerInnen im Kinder- und Jugendbereich möglich
Die Bayerische Sportjugend weist auf eine wichtige Information für TrainerInnen im Kinder- und Jugendbereich hin: „Ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Jugendarbeit fallen unter die sog. dritte Impfpriorität. Unter § 4 Abs. 1 Nr. 8 der CoronaImpfV sind „Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht von § 3 Absatz 1 Nummer 9 erfasst sind, tätig sind“ für die erhöhte (dritte) Priorität vorgesehen. Davon erfasst sind auch Personen, welche in Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (§§ 11-13 SGB VIII) tätig sind, da dies nach § 2 Abs. 2 SGB VIII Leistungen der Jugendhilfe sind (https://bit.ly/3tRYJhc).“ Die im Kinder- und Jugendsport enagagierten Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen fallen in diese Kategorie und können sich daher früher impfen lassen. Erforderlich ist eine Registrierung unter impfzentren.bayern und das Setzen des Reiters „Ich arbeite in einer Schule oder Kindergarten“ den Haken bei „Einrichtungen der Kinder. und Jugendhilfe“ und eine Bescheinigung des Vereins. Mehr dazu auf der Homepage des BLSV.
Foto: wbo
veröffentlicht am Mittwoch, 28. April 2021 um 14:57; erstellt von Bock, Willi
letzte Änderung: 29.04.21 09:29