Nachrichten aus dem Bayerischen Ruderverband

BRV E10 Verband

Die neuen Lockerungen bringen uns wieder in die Großboote  

Neue Regeln für den Rudersport in Bayern ab dem 22. Juni 2020

Nach langem Warten hat die Bayerische Staatsregierung jetzt das Rudern in allen Bootsgattungen freigegeben. Die vielen Gespräche und Kontakte des BRV in die Politik hatten damit Erfolg. Am Ende muss nun allen Eines klar sein: Der Bayerische Ruderverband kann für die Rudervereine nur Empfehlungen aussprechen. Die letzte Verantwortung tragen die Vereine; sie müssen die Regelung für ihre konkrete Situation vor Ort selbst umsetzen und ihren Weg finden. Und manches, was auf den ersten Blick als Lockerung erscheint, ist mit Haken versehen.

Die Details der ministeriellen Verfügungen finden Sie unter

6. Bayerische Infektionsschutzmanßnahmenverordnung vom 19.06.2020

Corona-Pandemie: Rahmenhygienekonzept Sport vom 10.07.2020

Eine weitere Arbeitshilfe sind die als Rahmenkonzept unseres Fachspitzenverbandes zu qualifizierenden „Leitplanken“ des DRV, die vom DOSB genehmigt worden sind.

Der Begriff ist so schwerfällig wie die Materie, um die es dahinter geht: Die „Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6.BayIfSMV)“. Immerhin bringt sie uns nach Monaten des Wartens wieder in alle Boote – und die Obergrenze für die Gruppengröße entfällt. Die Vereine müssen für den Ruderbetrieb ein mit der Verordnung vereinbares Konzept erstellen und für bestimmte, darüber hinausgehende Aktivitäten - wie z.B. den Innen-Sportbetrieb – gegebenenfalls ein eigenes Schutz- und Hygienekonzept erstellen und vorhalten. Der BRV rät den Vorständen, sich grundsätzlich und abhängig von der Entwicklung des Infektionsgeschehens einen Widerruf der Anordnungen vorzubehalten. 

Was ist neu - und die Empfehlungen des BRV

An oberster Stelle steht: Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen, und in diesem Zusammenhang auch der Mindestabstand von 1,5 Metern, müssen weiter wenn möglich eingehalten werden, die Schutz- und Hygienevorschriften und der Mundschutz sind weiter Pflicht.

Die Beschränkung auf Einer und Zweier fällt. Ab sofort dürfen wieder alle Bootsklassen gefahren werden. Im eigentlichen Ruderbetrieb wird der Mindestabstand von 1,5 m zwar unterschritten werden, doch ist dies aufgrund der Sportausübung an der frischen Luft tolerierbar, so das Ministerium. Das Ministerium rät, kleinere konstante Gruppen zu bilden.

  • Der BRV empfiehlt: Im Sinne der allgemeinen Kontaktbeschränkung und Nachverfolgbarkeit sollte die Zahl der Mitruderer beschränkt werden, z.B. für einen bestimmten Zeitraum auf maximal 10 Mitruderer. Damit kann jeder Sportler in unterschiedlichen Bootsbesetzungen rudern, ohne dass die Zahl der potentiell Ansteckungsgefährdeten exponentiell steigt. Der Eintrag der Bootsbesatzungen in die Fahrtenbücher ist ohnehin Pflicht.  Auf Steuerleute sollte nach Möglichkeit verzichtet werden. Wenn mit Steuermann/-frau im Heck gefahren werden muss, sollte derjenige einen Mundschutz tragen.

Die Obergrenze von 20 Personen fällt weg.

  • Der BRV empfiehlt: Um größere Gruppenbildungen ohne den nötigen Mindestabstand außerhalb des Bootes zu vermeiden, sollte Anzahl der Personen dennoch dem Platz angepasst werden. Dies kann beispielsweise durch eine Voranmeldung von Booten und die zeitliche Taktung der Ablegezeiten befördert werden.

Duschen und Umkleidekabinen in geschlossenen Räumen dürfen wieder genutzt werden, wenn ein Schutz- und Hygienekonzept vorliegt.

  • Der BRV empfiehlt: Achtung, erhöhte Anforderungen nach dem Rahmenhygienekonzept Sport! Da die Vereine auch verantwortlich dafür sind, dass die Regeln auch eingehalten werden, sollten sie sicherheitshalber vorerst auf die Öffnung der Duschen und Umkleiden verzichten.

Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen müssen bei der Nutzung der Sportgeräte weiter eingehalten werden.

  • Der BRV empfiehlt: Alle berührten Sportteile wie Griffe oder Sitze mit Seifenlauge reinigen, bzw. mit geeigneten Desinfektionsmitteln.

Die Maskenpflicht bleibt in geschlossenen Räumen, beim Durchqueren von Eingangsbereichen, beim Holen und Zurückstellen von Sportgerät und in Umkleiden und WC-Anlagen.

  • Der BRV empfiehlt: Nach Möglichkeit soll auch auf dem Bootsplatz eine Maske getragen werden, bis man ins Boot steigt, da der Mindestabstand oft nicht eingehalten werden kann.

Warteschlangen beim Betreten oder Verlassen der Sportanlage vermeiden.

  • Der BRV empfiehlt: Den Trainingsbetrieb entzerren, die Sportler kommen zeitversetzt.

Keine Zuschauer

Der BRV empfiehlt: Eltern dürfen ihre Kinder bringen und abholen und sich dabei auch eine Weile auf dem Gelände aufhalten. Größere Ansammlungen sind zu vermeiden und der Mindestabstand einzuhalten.

Keine Gefährdung von vulnerablen Personen.

  • Der BRV empfiehlt: Sportler und Betreuer dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen einer Covid 19 Infektion und bei Kontakt mit an Covid 19 erkrankten oder infektionsverdächtigen Personen nicht am Training teilnehmen und müssen zu Hause bzw. in Isolation bleiben; das gilt auch für Begleitpersonen. Das ist rückblickend auf die letzten 14 Tage in Bezug auf die Symptome oder eine Erkrankung und als Verbot in einer 14-tägigen folgenden Quarantänezeit. Der Vorstand, die Trainingsgruppe oder andere Kontakte sind umgehend zu informieren. Das Benutzen und Betreten des Vereinsgeländes ist ihnen nicht gestattet. 

Es bleibt dabei: Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios und anderen Sportstätten sowie von Tanzschulen und Badeanstalten unterliegen nochmals besonderen Bedingungen, die jeder Verein nach seinen örtlichen Verhältnissen beurteilen und regeln muss. Das regelt der Paragraph 9 der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

? Eine von Vereinen oft gestellt Frage: Was ist mit Ruderkursen für Anfänger?

  • Der BRV empfiehlt: Für Anfänger und vereinsfremde Personen muss ein eigenes Hygienekonzept erstellt werden. Da die Sportler bei der Ausbildung öfter auch berührt werden müssen und der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, sollte man auf diese Kurse vorerst verzichten.

Wir appellieren an alle Vereine und an unsere Sportlerinnen und Sportler, bei diesen Lockerungen im Sinne des Gesundheitsschutzes ein Höchstmaß an Eigenverantwortung an den Tag zu legen. Wir stehen alle auf unseren Gewässern unter Beobachtung.

Alle Vereine sind aufgefordert, für sich entsprechende Regelungen zu erstellen. Anleitungen geben die Veröffentlichungen des BLSV, des DRV und des Bayerischen Staatsministeriums. 

Die Anweisungen der Bayerischen Staatsregierung und die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie in allen Details unter diesem Link:

Die Situation für die bayerischen Rudervereine

Das Präsidium des Deutschen Ruderverbandes hat alle DRV- und DRJ-Veranstaltungen bis zum 15. August 2020 ausgesetzt. Ausnahmen soll es keine geben (DRV Home Page). Neuer Sachstand:    .   

  • Nationale Vergleichsregatta Bundesfinale U17/ U19/ U23 am 16-18.10.2020 : Die Planungen zum Wettbewerb U23, der Regionalgruppen U19 und Auswahlmannschaften der Bundesländer U17 werden intensiv weitergeführt und die Durchführungsmodus konkretisiert...

Immer mehr nationale/internationale Regatten und  Veranstaltungen werden abgesagt. Aufgrund der Vielzahl an Absagen - bei denen unser Blick auch auf den Regatten und Maßnahmen in Bayern liegt -  ist die aktuelle Sachlage in der Terminliste des BRV und im Eventkalender des DRV abgebildet.

Neuer Sachstand Regatten im bayerischen Verbandsgebiet:

  • Der BRV plant die Bayerischen Meisterschaften als eine 1000 m- Regatta im Herbst nachzuholen. Eine Entscheidung zum Standort bzw. zum Termin ist noch offen.

Für Informationen über den Umgang mit der Corona-Epidemie bzw. Auswirkungen auf die Ruderlandschaft empfehlen wir auch folgende Seiten:

Lasst uns die Zeit nutzen, kühlen Kopf zu bewahren, angemessen und umsichtig zu reagieren um diese gesamtgesellschaftliche Herausforderung zu bestehen. 

Text: Bayerischer Ruderverband I Präsidium

veröffentlicht am Mittwoch, 24. Juni 2020 um 17:48; erstellt von Bock, Willi
letzte Änderung: 08.11.20 15:58

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