BRV Landeskader Kriterien Übergang 2020/2021
Der BRV setzt, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Ruderverbandes, eine differenzierte Förderung auf Landeskaderebene (LK) fort. Auf Landesebene werden deshalb verschiedene Landeskader gebildet, die nach Altersklassen gegliedert sind. Die im Zielwettkampf erbrachte Leistung wird in den einzelnen Kaderstufen durch Einteilung in Förderstufen berücksichtigt.
Wie bekannt wurden die (Ziel-) Wettkämpfe und mögliche Maßnahmen aufgrund der Wirksamkeit von Regelungen und Erlasse zur Eindämmung der Auswirkungen der Corona Pandemie abgesagt, sodass bisher eine nachweisbare, leistungsabhängige Berufung in den BRV Landeskader 2020/2021 nicht möglich ist.
Um eine solide Basis zur Förderung der Vereine und deren Sportler*innen zu gewährleisten werden wir die Landeskader in 2020/2021 (bis zum nächsten Zielwettkampf) fortschreiben bzw. wird die Möglichkeit geschaffen über ab prüfbare Leistungsparameter in den Landeskader berufen zu werden.
Die Regelungen für den aktuellen Landeskader und für Landeskader- Anwärter sowie die Richtlinien zur Langstrecke und zum Ergometertest sind bekannt . Wie ihr daraus erkennen könnt, haben wir Im Verfahren auch geplante (Ziel-) Wettkämpfe 2020 (BuFi, BM, HLS Erlangen) mit eingearbeitet aber auch die Möglichkeit mit Langstreckenergebnissen bzw. Ergoergebnissen den Status Ladeskaderathlet*in zu bestätigen. Wir denken, dass wir mit dieser Übergangsregelung 2020/2021 eine faire Basis gefunden haben und somit den Sportlern*innen die Möglichkeiten auf zu zeigen den Landeskaderstatus 2020/21 zu betätigen oder zu erreichen.
Die Kaderangehörigen haben das Recht auf Förderung durch den BRV. Daraus resultiert jedoch die Pflicht zur Teilnahme an Veranstaltungen des BRV. Die Lehrgänge sind ein Angebot des BRV, die Teilnahme hierzu ist freiwillig.
Weitere Ausführungen und Detailinformationen sind dem beigefügten Anhang zu entnehmen:
veröffentlicht am null um null; erstellt von Walter, Gerhard
letzte Änderung: 18.08.21 12:38