Kaderrichtlinie des Bayerischen Ruderverbandes

BRV Richtlinien

Kaderrichtlinie des Bayerischen Ruderverbandes 


Der Landeskader (LK) bildet, gemäß der Kaderdefinition des DOSB die erste offizielle Stufe im deutschen Kadersystem. Sie werden vom jeweiligen Landesruderverband benannt. Maßgeblich ist die Zugehörigkeit des Vereins der Sportler/-innen zum entsprechenden Landesruderverband, in diesem Fall zum Bayerischen Ruderverband.

Die in den bayerischen Kaderrichtlinien dargelegten bundeseinheitlichen Kriterien stellen die grundlegende Bedingung für eine Aufnahme in den Landeskader in den unterschiedlichen Altersbereichen dar. 

Den Landeskader in der Sportart Rudern bilden Sportlerinnen und Sportler, die ein leistungssportlich orientiertes und gemäß der jeweils gültigen trainingsmethodischen Grundkonzeption des DRV (TMGK) gesteuertes Training absolvieren. Grundsätzlich setzt die Aufnahme in den Landeskader ein mehrjähriges Grundlagentraining (Trainingsetappen GAB, GLT, ABT, AST) voraus.

Bundeskader: Vom Deutschen Ruderverband werden die Kader NK1, NK2, PK, EK und OK gebildet. Die Berufung in diese Kader erfolgt auf der Grundlage der veröffentlichten Kaderkriterien. Bei entsprechender Qualifizierung erfolgt die Einstufung in den jeweiligen Bundeskader. 

Landeskader: Dem Landeskader gehören Sportlerinnen und Sportler im Alter von 14 - 20 Jahre an. Mit der Aufnahme in den Landeskader sollen junge perspektivreiche Sportler/-innen bestmöglich nach den regionalen Möglichkeiten gefördert werden. Diese Förderung soll die Sportler/-innen bei der individuellen Weiterentwicklung und Vorbereitung auf die Erbringung rudersportlicher Spitzenleistungen - hin zum Leistungsniveau der Weltspitze- unterstützen.

Der BRV setzt, unter Berücksichtigung der Leitlinie des Deutschen Ruderverbandes, eine differenzierte Förderung auf der  Landeskaderebene (LK) fort. Die Landeskader werden durch den BRV gefördert. Daraus resultiert jedoch die Pflicht an Lehrgangs-, Trainings- und Leistungsmaßnahmen des BRV teilzunehmen. Die Maßnahmen sind ein Angebot des BRV, die Teilnahme ist freiwillig.

Anhänge:

BRV Kaderrichtlinien 2024 Stand 01.08.2023.pdf (348 kB)

veröffentlicht am Dienstag, 19. September 2023 um 10:23; erstellt von Walter, Gerhard
letzte Änderung: 27.12.24, 11:00

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