Bundeseinheitliche Landeskaderkriterien des Deutschen Ruderverbandes (DRV)
Die Kriterien für die Aufnahme in einen Landeskader sind überarbeitet worden und gelten ab der Saison 2023/24. Diese sind bundesübergreifend gültig und stellen den Rahmen für spezifischen Festlegungen der Landesruderverbände dar.
Zum ersten Mal beinhaltet der Leitfaden messbare und überprüfbare Kriterien in Form von Zeiten (Ergometer) und Platzierungen bei Wettkämpfen (z.B. DJM U17/U19/U23). Speziell in den jüngeren Jahrgängen wird nicht nur auf “das Rudern” geachtet, sondern auch auf das allgemeine Potential, beispielsweise definiert durch die allgemein-athletischen-Fähigkeiten, und die Konstitution. Je älter die Athleten werden, desto ruderspezifischer werden die Anforderungen selbstverständlich.
Auf der Grundlage der bundeseinheitlichen Landeskaderkriterien müssen die Kader-u.Förderrichtlinien des Bayerischen Ruderverbandes (Stand 01.01.2021) in 2023 angepasst.
Die kompletten bundeseinheitlichen Landeskaderkriterien könnt ihr unter rudern.de hier nachlesen.
veröffentlicht am Dienstag, 21. März 2023 um 12:13; erstellt von Walter, Gerhard
letzte Änderung: 27.12.24, 10:59