Förderung der Gesundheitsuntersuchung

BRV Förderung

Gesundheitsuntersuchung/ sportärztliche Untersuchung für die Bayerischen Landeskader (LK) und  Nachwuchskader (NK2)


Ausgangslage: Die Beurteilung der sportlichen Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit mit Prüfung der Sporttauglichkeit ist zur Prävention von Erkrankungen und Sportverletzungen sowie zur Ermittlung eventueller physischer Leistungseinschränkungen dringend angebracht. Die Grunduntersuchung dient zur:

  • Feststellung der Eignung und Erhaltung der Gesundheit im Sinne einer allgemeinen und insbesondere sportartspezifischen Gesundheitsfürsorge
  • Feststellung der Belastbarkeit durch eine unspezifische Ergometrie inkl. EKG-Ableitung
  • Erhaltung der Leistungsfähigkeit durch frühzeitiges Erkennen sowohl von Funktionsstörungen und Anomalien als auch akuter Sportverletzungen und beginnender Sportschäden
  • Abwendung bleibender Sportschäden
  • Talenterkennung bei überdurchschnittlicher Leistungsfähigkeit im Vergleich zur Literatur bzw. guter anatomischer/ orthopädischer Grundvoraussetzungen

Der Bayerische Landessportverband (BLSV) gibt verpflichtende Vorgaben zur Förderung der bayerischen Sportfachverbände aus Staatsmitteln. Der Bayerische Ruderverband verpflichtet sich gemäß seinen finanziellen Möglichkeiten (s. Kader und Förderrichtlinien des BRV) den Nachwuchsleistungssport zu fördern.

Der Deutsche Ruderverband hat in den Ruderwettkampfregeln (RWR) verpflichtend festgelegt, dass für Jugendliche (JuM, Junioren/-innen A und B) und Para-Ruderer nach 2.2.6.3.1 der RWR jährlich eine ärztliche Untersuchung vor der Zulassung zu einem  Wettkampf des DRV erforderlich ist.

Im Sinne dieser Verpflichtungen rückt die Gesundheitsuntersuchung/ sportmedizinischen Betreuung in den Fokus der Nachwuchskader (NK2) des Deutschen Ruderverbandes und der bayerischen Landeskader (LK).

Förderung und Anmeldung zur Maßnahme :

  • Gefördert werden nur Untersuchungen, die an und durch den Bayerischen Sportärzteverband zertifizierten Untersuchungsstellen durchgeführt wurden.
  • Gefördert werden nur Athlet:innen des Bayerischen Ruderverbandes die mit Stichtag 01.01. des Jahres im Bundeskader NK2 anerkannt und veröffentlicht sind.
  • Die durchgeführten Untersuchungen sind im Verwaltungsportal des BRV durch den jeweiligen Vereinsverantwortlichen anzumelden bzw. der Durchführungzeitpunkt zu dokumentieren.

Informationen  

  • Dies Meldung im Verbandsportal beinhaltet die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und dient dem Bayerischen Ruderverband und deren Mitarbeiter zur Erfüllung sportart- bzw. verbandsspezifischer organisatorischer Beurteilungen.
  • Mit der Anmeldung ist keine Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht verbunden. Wir weisen darauf hin, dass bei den Bundeskaderathleten*innen in der DRV Athletenvereinbarung andere Regelungen formuliert sind.
  • Wir gehen jedoch davon aus, dass der/die  Athlet*in und die Erziehungsberechtigten umgehend über die Befunde der sportärztlichen Untersuchung seitens der jeweiligen Untersuchungsstelle informiert werden.
  • Die aus den Befunden resultierenden Maßnahmen und/oder Therapien sollten mit den Vereinstrainern/ Bootstrainern und soweit erforderlich mit dem Landestrainer/Verbandstrainer besprochen werden. Diese Information betrifft ausschließlich sportmedizinisch relevante Befunde sowie eingeleitete kurative Maßnahmen zum Zweck der weiteren Fürsorge der Vereine/ des Bayerischen Ruderverbandes gegenüber den Athleten*innen. Der seitens des BRV/DRV einbezogene Personenkreis behandelt die Informationen vertraulich.
  • Die Rechnung der zertifizierten Untersuchungsstellen für die Gesundheitsuntersuchungen geht an die Untersuchenden Sportler, Sportlerinnen. Der Grund liegt darinn, dass keine Abrechnung über die Versichertenkarte möglich ist. Die Untersuchungsleistungen und deren Kosten können auf Erstattung bei der zuständigen Krankenkassen der Versicherden eingereicht werden. Der verbleibende Restbetrag, wird gegen Nachweis vom Bayerischen Ruderverband (nur Bundeskader NK2) übernommen. 

In der beigefügten Unterlage sind alle Informationen zur Förderung und zur Durchführung der sportärztlichen Untersuchungen des Bayerischen Ruderverband beinhaltet. Ebenso Hinweise auf die Kosten, die kooperierende Untersuchungsstellen in Bayern, Hinweise zur Förderung der  Bundeskader (NK2) sowie mitgeltende Bestimmungen und  Hinweise des Deutschen Ruderverbandes.

Attachments:

2024_Faltblatt_Sportmedizinische- Untersuchung_ BRV.pdf (742 kB)

published on Thursday, December 31, 2020 at 5:55 PM; created by Walter, Gerhard
Last modification: 2/27/25, 2:58 PM

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